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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 8 SO 244/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,117034
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 8 SO 244/09 B ER (https://dejure.org/2009,117034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.09.2009 - L 8 SO 244/09 B ER (https://dejure.org/2009,117034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. September 2009 - L 8 SO 244/09 B ER (https://dejure.org/2009,117034)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 5/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 8 SO 244/09
    Die Lebensversicherung vermag wegen der geringen Versicherungssumme (nach einer Versicherungsstandmitteilung zum 1. Juni 2008 beträgt die Gesamtleistung 5.954,97 EUR bei Tod und 6.479,39 EUR zum Ablauf des 1. Juni 2013; erreichte garantierte Leistung jeweils 5.558,00 EUR) keinen wesentlichen Beitrag zu einer angemessenen Alterssicherung die auf eine gewisse Dauer angelegt sein muss zu leisten (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2009 L 9 SO 5/07 ZFSH/SGB 2009, 241, 245 li).

    Denn als Mindestvoraussetzung für die Bestattungsvorsorge, die durch einen Versicherungsvertrag gewährleistet werden soll, sind vertragliche Regelungen zu verlangen, die sicherstellen, dass eine andere Zweckverwendung des Vermögens ausgeschlossen oder zumindest wesentlich erschwert wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2009 L 9 SO 5/07 , juris).

    Es handelt sich im Ergebnis lediglich um eine Variante der kapitalbildenden Lebensversicherung, der eine besondere Zweckbestimmung in Richtung auf eine Bestattung und/oder Grabpflege fehlt (vgl. zu vergleichbaren Vertragsgestaltungen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2009, aaO).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 8 SO 244/09
    Zwar entspricht es dem Wunsch vieler Menschen, für die Zeit nach ihrem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen und dementsprechend Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege als Schonvermögen im Sinne der Härtefallregelung anzusehen (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003 5 C 84.02 FEVS 56, 302 und sich ihm anschließend das BSG, Urteil vom 18. März 2008, aaO, Rdnr 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - L 8 B 4/07

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen in Abgrenzung zur Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 8 SO 244/09
    Ohnehin lässt sich diese Rechtsprechung nicht eins zu eins auf die Auslegung des Merkmals der Härte im Rahmen des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII übertragen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 L 8 B 4/07 SO juris mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 8 SO 259/09
    Die gegen den ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnenden Beschluss des SG vom 18. August 2009 eingelegte Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren L 8 SO 244/09 B ER zurückgewiesen.
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